Dokumente zu digitalisieren ist eine hervorragende Möglichkeit, um wichtige Unterlagen sicher und platzsparend zu archivieren. Doch welche Dokumente müssen wie lange aufbewahrt werden? Ein genauer Blick auf die verschiedenen Dokumenttypen und deren gesetzliche Aufbewahrungsfristen ist hier besonders wichtig.
Aufbewahrungsfrist: 10 Jahre
Personalakten enthalten eine Vielzahl wichtiger Informationen über die Beschäftigung eines Mitarbeiters. Dazu gehören:
Nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses müssen diese Dokumente gemäß § 147 Abgabenordnung (AO) noch zehn Jahre aufbewahrt werden. Dies dient der Nachweispflicht gegenüber Finanzbehörden und Sozialversicherungsträgern, falls es zu Nachfragen oder Prüfungen kommt.
Aufbewahrungsfrist: 10 Jahre
Für Unternehmen gilt: Kontoauszüge müssen zehn Jahre lang aufbewahrt werden, da sie als Buchungsbelege gelten und somit wesentlicher Bestandteil der Buchführung sind. Sie dokumentieren sämtliche Geschäftsvorfälle und sind unerlässlich für die Nachvollziehbarkeit finanzieller Transaktionen.
Für Privatpersonen gibt es keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht. Dennoch empfiehlt es sich, Kontoauszüge mindestens drei Jahre aufzubewahren, um im Falle von Unstimmigkeiten oder bei steuerlichen Prüfungen Beweise vorlegen zu können.
Aufbewahrungsfrist: 10 Jahre
Belege umfassen eine breite Palette von Dokumenten, die zur Buchführung eines Unternehmens gehören:
Diese Dokumente sind essenziell für die Überprüfung der steuerlichen Verhältnisse und die korrekte Buchführung. Sie müssen zehn Jahre lang aufbewahrt werden, um bei einer Betriebsprüfung vollständige und ordnungsgemäße Unterlagen vorlegen zu können.
Aufbewahrungsfrist: 6 Jahre
Lieferscheine, die keine Buchungsbelege darstellen, müssen sechs Jahre lang aufbewahrt werden. Sie dienen der Nachweisführung über den Wareneingang und -ausgang und sind für die interne Logistik sowie für eventuelle Reklamationen relevant. Sie dokumentieren den Empfang von Waren und die Erfüllung von Lieferverpflichtungen.
Aufbewahrungsfrist: 10 Jahre
Rechnungen sind ein zentraler Bestandteil der Buchführung und müssen sowohl für Unternehmer als auch für Freiberufler zehn Jahre lang aufbewahrt werden. Dies gilt sowohl für Eingangs- als auch Ausgangsrechnungen. Die Aufbewahrung ist notwendig für:
Aufbewahrungsfrist: 10 Jahre
Alle Steuerunterlagen, einschließlich:
Dokumente zu digitalisieren ist nicht nur eine praktische Lösung, sondern in vielen Branchen und für bestimmte Dokumente auch gesetzlich vorgeschrieben. Dies betrifft vor allem steuerrelevante Dokumente und Buchhaltungsunterlagen. Die folgenden Abschnitte erläutern die gesetzlichen Anforderungen und die Hintergründe, warum die Digitalisierung dieser Dokumente verpflichtend ist.
Steuerrelevante Dokumente umfassen eine Vielzahl von Unterlagen, die für die Besteuerung eines Unternehmens oder einer Privatperson relevant sind. Dazu gehören:
Gemäß der GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) sind Unternehmen verpflichtet, ihre steuerrelevanten Unterlagen revisionssicher digital zu archivieren. Das bedeutet, dass die Dokumente unveränderbar, nachvollziehbar und jederzeit zugänglich sein müssen.
Die Buchhaltungsunterlagen umfassen alle Dokumente, die für die Buchführung eines Unternehmens notwendig sind. Dazu gehören:
Gemäß den §§ 239 und 257 des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie § 147 der Abgabenordnung (AO) sind Unternehmen verpflichtet, ihre Buchführungsunterlagen zehn Jahre lang aufzubewahren. Die digitale Archivierung dieser Unterlagen erleichtert die Erfüllung dieser gesetzlichen Anforderungen erheblich.
Digitale Archivierungssysteme müssen bestimmten Anforderungen gerecht werden, um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen.
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